Wie fördert das DPJW die Teilnahme von Menschen mit besonderen Bedürfnissen am Jugendaustausch?
Jeder junge Mensch hat das Recht auf Teilnahme am internationalen Austausch. Der Austausch ist eine Gelegenheit, ein interkulturelles Abenteuer zu erleben, er fördert Weltoffenheit, hilft, persönliche, soziale und sprachliche Kompetenzen sowie Teamfähigkeit zu entwickeln. Und das alles jenseits des formalen Schulalltags. Deswegen ist es so wichtig, dass die Teilnahme am Austausch einer größtmöglichen Anzahl von jungen Menschen zugänglich ist.
Während der Vorbereitung einer Jugendbegegnung sollte man bedenken, wie potentielle Teilnehmende angesprochen werden können, um jedem jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Irrtümer, die auftreten könnten, sind unter anderem:
- die Teilnahme am Jugendaustausch als Belohnung für gute Schulleistungen zu betrachten;
- wenn z. B. Eltern den fälligen Teilnehmerbeitrag nicht bezahlen können, wenn die Wohnungssituation die Aufnahme von Gästen in der Familie nicht zulässt oder wenn Jugendliche besondere Aufmerksamkeit und Betreuung benötigen.
Deutsch-polnische Jugendbegegnungen sind so vielfältig, wie es auch die Interessen der Jugendlichen in beiden Ländern sind. Deswegen fördern wir Vorhaben mit unterschiedlichen Themen, Formaten und pädagogischen Konzepten, die an die Altersgruppe und Menschen mit besonderen Bedürfnissen angepasst wurden. Wir möchten, dass jede/-r am Austausch teilnehmen kann, unabhängig der materiellen Situation, von physischen, intellektuellen oder sozialen Bedingungen. Die Förderrichtlinien des DPJW (PDF) bieten eine Reihe von Möglichkeiten, den Herausforderungen zu begegnen.
Die Wohnsituation lässt die Aufnahme eines Gastes für mehrere Tage nicht zu?
Das DPJW fördert auch solche Projekte, bei denen die Gastgebenden in ihren Wohnungen übernachten, während die Gäste in einer Herberge oder einem Hotel untergebracht sind. Wir setzen jedoch voraus, dass das Austauschprogramm gemeinsam umgesetzt wird. Die Förderung der Programmkosten umfasst dann die ganze Gruppe, auch die Personen, die zuhause übernachten. Das Projekt kann auch komplett an einem Drittort stattfinden – die Teilnehmenden übernachten zusammen an diesem Ort –, dann spielen Fragen der Unterkunft keine Rolle mehr.
Wenn am Austausch Jugendliche mit Behinderung oder mit besonderen Bedürfnissen teilnehmen,
kann das DPJW zusätzliche Betreuer/-innen fördern, die diese Teilnehmenden während der Jugendbegegnung begleiten und sie dabei unterstützen, neue Erfahrungen zu machen. Die Gruppengröße spielt für uns keine besondere Rolle, deshalb fördern wir auch Begegnungen, die im kleinen Kreis stattfinden, etwa von vier-fünf Personen.
Wenn die Jugendlichen die Fremdsprache nicht fließend beherrschen,
fördert das DPJW Sprachmittler/-innen, also Personen, die am Austausch teilnehmen und den Jugendlichen die Kommunikation erleichtern. Damit stellt die Fremdsprachenkenntnis keine Barriere mehr da. Dies betrifft auch Dolmetscher/-innen für Gebärdensprache, die Jugendlichen mit Hörbehinderung in der Kommunikation unterstützen.
Wie fördert das DPJW?
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk bezuschusst Programmkosten in Form von Pauschalen, für Teilnehmende aus Deutschland und Polen und ihre Betreuer/-innen.
Die DPJW-Förderung umfasst Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Exkursionen und Eintrittskarten, Honorare für Workshopleiter/-innen, Stadt- oder Ausstellungsführer/-innen (auch fremdsprachige) sowie Betreuer/-innen und weitere Aufwendungen für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (etwa mit Behinderung oder chronischen Krankheiten), schließlich auch Kosten für Materialien, die für Projektarbeiten notwendig sind. Wenn die Begegnung an einem Drittort (außerhalb des Wohnorts der Gastgebenden) stattfindet, umfasst die Förderung der Programmkosten auch die Reisekosten der Gastgeber zum Ort der Begegnung.
Die Gäste können einen Reisekostenzuschuss erhalten. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Entfernung, die zurückgelegt werden muss, um den Ort der Begegnung im Nachbarland zu erreichen.
Die Förderung kann auch ein Treffen zur Vorbereitung der Jugendlichen auf den Austausch oder zur Auswertung der Begegnung umfassen.
Das DPJW fördert auch ein Vorbereitungstreffen der Organisatorinnen und Organisatoren aus beiden Ländern, das der Ausarbeitung von Projektdetails dient.
Wir wissen auch, dass die Kosten ein Teilnahmehindernis für viele Jugendliche sein können.
Was tun also? Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die man hinsichtlich eines geplanten Projekts heranziehen kann. Grundlegende Informationen bezüglich der Antragstellung gibt es im Text „Vielfalt und Drittmittel”. Hinweise, wo und wie Sie finanzielle Unterstützung für Jugendbegegnungen erhalten, finden Sie im „DPJW-Starterpaket”, Teil 1 (PDF). Die Nutzung von mehreren Finanzierungsquellen kann dazu beitragen, dass der Austausch auch für Personen aus schwierigeren finanziellen und sozialen Verhältnissen zugänglich wird, und schaffen somit bessere Voraussetzungen für Integration und Chancengleichheit.
Weitere Informationen zur Projektförderung finden sich auf der Internetseite des DPJW
Materialien auf Deutsch:
- Förderrichtlinien des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (PDF).
- Bojanowska, Joanna / Frassek, Dorota / Huminiak, Anna / Krasowska, Natalia / Mrówczyńska, Monika / Narr, Kristin / Soska, Dorota / Teffel, Michael / Wieczorkowska, Ewa / Zatylna, Magdalena: Das DPJW-Starterpaket, Teil 1 (PDF), DPJW, Potsdam / Warschau 2019.